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29.12.2014

Lufthansa senkt den Treibstoffzuschlag
LH deduce fuel surcharge

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20.11.2014

Der neue ADR kommt

Wer an der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße beteiligt ist, hat zum neuen Jahr wieder einige Änderungen zu beachten.

Das Gute vorneweg: Für die 24. ADR-Änderungsverordnung (BGBL. 2014 II. 722) gilt erneut eine Übergangsfrist von sechs Monaten - also bis zum 30. Juni 2015. Die Änderungen zeigen, dass Neuerungen aus dem täglichen Leben ihre Auswirkungen auf das Gefahrgutrecht haben. So wurde für das bestehende Rauchverbot bei Ladearbeiten die E-Zigarette mit in den „schriftlichen Weisungen“ aufgenommen. Beim Thema Kennzeichnung von Versandstücken und Fahrzeugen wurden die Abmessungen und Linienstärken präzisiert. Das kann einerseits zum Schmunzeln verleiten, andererseits schafft es für Lieferanten, Anwender und die Kontrollorgane Klarheit. Mit dem ADR 2015 werden 20 neue UN-Nummern aufgenommen, darunter auch die UN 3509 für leere ungereinigte Altverpackungen.

Die Liste der Änderungen ist lang. Die Herausforderung wird darin bestehen, dass alle Anwender für sich herausfinden müssen, welche Änderungen tatsächlich für ihren Bereich relevant sind. Der Tipp von IHK-Gefahrgutexperte Klaus Hill: Beim Kauf eines ADR 2015 sollte darauf geachtet werden, dass die Änderungen gekennzeichnet sind. Die nationalen Gefahrgutvorschriften, zum Beispiel die „Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)“, werden erst Anfang 2015 angepasst und durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft gesetzt.
 
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03.11.2014

Lufthansa senkt den Treibstoffzuschlag
LH deduce fuel surcharge

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outstanding internal effents:

Vorbereitung AEO-F Zertifizierung
prearrangement for AEO-F certification

Erweiterung unserer Track-and-Trace Systeme
enhancement of our track-and-trace system

 

 

 

 

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